Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Frau Karin Evers-Meyer im Interview
"Die Entscheidung, welche Art von Leistungsbewertung erfolgt, sollte den Schulen im Einvernehmen mit den Eltern überlassen werden"

20.09.2007

Welche Aufgabe hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen?
Die Beauftragte ist zentrale Ansprechpartnerin bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die behinderte Menschen berühren. Ich halte engen Kontakt mit den Betroffenen, den Verbänden und Organisationen, mit Trägern und Leistungserbringern. Innerhalb der Bundesregierung nehme ich als Behindertenbeauftragte Einfluss auf politische Entscheidungen, die behinderte Menschen betreffen und begleite aktiv die Gesetzgebung auf Bundesebene.

Warum sollte es deutlich mehr Integrationsklassen an allgemeinen Schulen geben?
Ich bin der Auffassung, dass gesellschaftliche Integration behinderter Menschen, insbesondere auch eine erfolgreiche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Kindesalter beginnt und konsequent fortgeführt werden muss. Für mich gilt die Einsicht: Was gar nicht erst getrennt wird, muss später nicht mühsam integriert werden.

Welche Form der Leistungsbewertung befürworten Sie in Integrationsklassen und warum?
a) Ziffernzeugnisse
b) Ziffernzeugnisse mit ergänzenden Lernentwicklungsberichten
c) Ausschließlich Berichtszeugnisse (Lernentwicklungsberichte)

Ich bin der Meinung, dass die Frage bei den Integrationsklassen nicht anders beantwortet werden sollte als dies in den sog. Regelklassen der Fall ist. Denn eine "Sonderbehandlung" ist nach meiner Auffassung nicht erforderlich und führt nur zu weiteren Ausgrenzungen. Die Entscheidung, welche Art von Leistungsbewertung erfolgt, sollte den Schulen im Einvernehmen mit den Eltern überlassen werden. Für mich ist aber ganz wichtig, dass innerhalb der Integrationsklasse eine einheitliche Form der Bewertung erfolgt. Alles andere führt zur Ausgrenzung der behinderten Schülerinnen und Schüler.

Welche Gründe sprechen dafür, die Leistung von Schülern in Integrationsklassen nur in Form von Lernentwicklungsberichten zu bewerten?
Es gibt hier nach meiner Meinung keinen Unterschied zwischen Integrationsklassen und den sog. Regelklassen. Eine einheitliche Leistungsbewertung zumindest innerhalb einer Klasse ist wichtig. Lernentwicklungsberichte enthalten mehr Informationen z. B. hinsichtlich der Potentiale, dem Entwicklungsstand oder dem Sozialverhalten der Kinder gegenüber anderen. Dies kann für Eltern u. U. sehr viel mehr aussagen, als dies bei Ziffernzeugnissen der Fall ist.

Ist die einheitliche Leistungsbewertung in Integrationsklassen Gleichmacherei?
Nein. Die Leistungen sind natürlich sehr unterschiedlich. Dies spiegelt sich in der Leistungsbewertung ja auch wieder. Ein einheitliches System der Leistungsbewertung ändert daran nichts.

Eltern haben das Recht, zu wissen, ob ihr Kind die Bildungsstandards erfüllt. In welcher Form läßt sich dies in Integrationsklassen umsetzen?
Selbstverständlich müssen die Eltern über den Bildungsstand ihres Kindes informiert werden. Dies kann nach meiner Auffassung sowohl durch Ziffernzeugnisse als auch durch Lernentwicklungsberichte oder einer Kombination aus beidem erfolgen. Hier sollten die Eltern gemeinsam mit den Lehrern überlegen, welches System sinnvoll für die jeweilige Klasse angewandt werden kann.

Spielt Hamburg im Bereich der integrativen Beschulung eine hervorzuhebende Rolle in Deutschland?
Die Zahl der integrativ beschulten behinderten Kinder, ist mit rund 12 % deutschlandweit beschämend niedrig. Hamburg hat dabei keine herausgehobene Stellung. Die Zahlen im europäischen Ausland sind dagegen wesentlich höher. Alle Bundesländer sind daher dringend aufgerufen dies so bald wie möglich zu ändern, und die behinderten Schülerinnen und Schüler nicht länger in sog. Förderschulen von den nicht behinderten Kindern und Jugendlichen zu trennen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die gemeinsame Beschulung für alle Schülerinnen und Schüler Vorteile bringen. Nicht umsonst haben Länder, die bei der gemeinsamen Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen eine führende Rolle spielen auch bei der PISA Studie gut abgeschnitten. Ziel muss Unterricht unter einem Dach, mit individueller Förderung sein. Der Förderbedarf muss dabei dem Kind folgen und nicht umgekehrt.

Die Fragen stellte Hanno Kleist für integration-hamburg.info.


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